St. Georgsberg |
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Auszug aus dem Jahrbuch für die
Hanseatischen Departements insbesondere für das
Departement der Elb-Mündungen 1812 |
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St. Georgsberg gehörte in den Jahren 1810 – 1813 zum
französischen Kaiserreich. Es wurde somit in die französischen
Reichsstrukturen integriert. Die Schreibweise der Ortschaften entspricht der des
Jahrbuches. Dazu das Jahrbuch (S. 247 f): „… Nur muss im voraus
bemerkt werden, dass man vollkommen richtige Angaben diesmal noch nicht
erwarten darf. Zwar ist diese Eintheilung mir den offi(z)iellen Tableaux
verglichen; es haben aber nach der ersten Bekanntmachung im Moniteur vom 14. Mai 1811, so
manche Verlegungen und Abänderungen in den Mairien statt gefunden, dass es noch nicht möglich gewesen ist,
etwas vollständig richtiges zu liefern. Indess glauben wir unserm Publikum
das, was wir haben, nicht vorenthalten zu dürfen, da die Abweichungen doch
immer nur irrig geschriebene Namen einzelner Dörfer und Weiler betreffen, …“. St. Georgsberg („Georgensberg“) war Sitz eines Maire im Kanton Ratzeburg des
Arrondissement Lübeck im Departement der Elbmündungen. Die Mairie in
St. Georgsberg setzte sich wie folgt zusammen:
St. Georgenberg. Hr. Gideon von Benoit, Maire. Hr. J. E. Peters, Maire adj. Municipal
Rath: die Herren J. Dopcke, J. M. Christern, H. H. Junge, J. F. Dopcke, J. N.
Schmidt, L. Bohnsack, H. H. Stund, F. Thiele, C. Gestefeld, H. Lubcke. Es ist
ferner im Jahrbuch festgehalten: Percepteurs der direkten Steuern. Mairie
Georgensberg. Hr. Cumme. Karte des Kanton Ratzeburg 1812: in Rubrik à Chronik. Quelle: Auszug
aus: „Jahrbuch für
die Hanseatischen Departements insbesondere für das Departement der
Elb-Mündungen“, A. C.
Wedekind (Hrg.), Hamburg 1812 |
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